Sie wissen, dass jeder Mensch das Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten hat.
Der Schutz unserer Privatsphäre gehört in Deutschland sogar zu den Grundrechten. Damit
kann jeder Bürger über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst bestimmen. Wie
die persönlichen Daten verwendet werden dürfen, regelt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Datenschutzgesetze der Länder und viele weitere Gesetze. Soweit die Theorie.
In der Praxis sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um die Einhaltung der Verordnung und Gesetze sicherzustellen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist dabei stets die oberste Verwaltungsebene
oder die Geschäftsführung verantwortlich. Doch wer von Ihnen kennt alle diese gesetzlichen Bestimmungen?
Die gesetzlichen Anforderungen sind vielfältig und tiefgreifend. Datenschutz hat viele Facetten und geht
weit über technische Maßnahmen wie Firewalls und Virenschutz hinaus. Eine entscheidende Rolle spielt dabei
auch der „Faktor Mensch“. Ein starkes und nachhaltiges Datenschutzmanagement umfasst Organisation, Personal,
Infrastruktur und Technik. Es bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Sicherheitskonzept.
Hinzu kommt, dass mit der DSGVO jede öffentliche Stelle verpflichtet ist, einen Beauftragten für den
Datenschutz schriftlich zu benennen. Für Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten,
ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erst ab zehn Mitarbeitern verpflichtend. Auch wenn Sie nicht
verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, gelten für Sie die gesetzlichen Bestimmungen.
Als SVI DATENSCHUTZ biete ich Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Daten und Ihre Sicherheit. Lassen Sie sich beraten.
Ihre
Sandra Szatkowski
Datenschutzbeauftragte